Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vitalhaus AG
Artikel 1: Zweck und Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen umschreiben die Rechte und Pflichten der Vitalhaus AG sowie deren Mitglieder. Das Reglement ist verbindlich und gilt auch für Besucher und Gäste. Die Gesellschaft behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ergänzen oder abzuändern. Dies wird den Mitgliedern persönlich mitgeteilt.
Artikel 2: Mitgliedschaft und Preise
Arten der Mitgliedschaft, die zusätzlichen Kosten für Chip-Armband und milon-Karte, die Mitgliederbeiträge sowie der weiteren Dienstleistungen sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Preisänderungen behält sich die Geschäftsleitung vor.
Artikel 3: Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann von der Geschäftsleitung innert 30 Tagen ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Artikel 4: Beiträge
Durch die Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrags verpflichtet sich das Mitglied zur Bezahlung des vereinbarten Beitrages. Die vollständige Zahlung erfolgt innert 20 Tagen nach Vertragsabschluss, ausgenommen bei Teilzahlung mit Ratenzuschlag. Die Mitglieder-beiträge können von der Geschäftsleitung geändert werden. Bei einer Beitragserhöhung hat das Mitglied das Recht, den Vertrag zu künden. Die Nichtbenützung des Angebots im Fitnesscenter berechtigt nicht zur Rückforderung des Mitgliederbeitrages.
Artikel 5: Chip-Karte
Mitglieder erwerben bei Neueintritt eine codierte, nicht übertragbare persönliche Chipkarte. Die Karte ist erforderlich als Zutrittsberechtigung zur Fitnessanlage, zur Bedienung der Garderobenschränke, zum Erfassen der Konsumationen im Center und als Zugriff zum Kontokorrentkonto (wenn gewünscht).
Artikel 6: Rechte und Pflichten der Vitalhaus AG
Die Vitalhaus AG stellt den Mitgliedern auf deren eigenes Risiko die Einrichtungen sowie die vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für den ordnungsgemässen Betrieb der Anlage, den Unterhalt der gesamten Infrastruktur und für die geeignete Betreuung der Mitglieder durch qualifiziertes Personal. Das gesamte Personal ist gegenüber den Mitgliedern weisungsberechtigt
Artikel 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht, die Dienstleistungen des Fitnesscenters entsprechend der vereinbarten Mitgliedschaft zu nutzen. Sie haben der gesamten Infrastruktur gebührend Sorge zu tragen und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Gegenüber anderen Mitgliedern ist Rücksicht (Körperhygiene, Lärm etc.) zu nehmen. Offene Getränke sind auf der Trainingsfläche verboten. Elektronische Geräte in der Sauna sind nicht erlaubt. Der Gebrauch von Natels in der ganzen Anlage ist verboten. Im Übrigen gilt die Hausordnung.
Artikel 8: Haftung
Jegliche Haftung der Vitalhaus AG für Personen- oder Sachschäden, die bei der Benützung des Centers und seinen Einrichtungen entstehen, ist ausgeschlossen. Auch für Diebstahlschäden wird die Haftung abgelehnt.
Artikel 9: Ausschluss
Die Geschäftsleitung hat das Recht, aus wichtigen Gründen (unsportliches Verhalten, Verstoss gegen die Hausordnung etc.) die Mitglied-schaft fristlos zu kündigen.
Artikel 10: Centerschliessung
Die Geschäftsleitung behält sich vor, die Anlage für maximal zwei Wochen pro Kalenderjahr für Reinigungs- oder Umbauarbeiten zu schliessen. Das Mitglied hat für diese Zeit keinen Anspruch auf eine Rückvergütung. Bei längeren Schliessungen verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die Dauer der Schliessung.
Artikel 11: Auflösung oder Ablösung der Gesellschaft
Im Falle der Auflösung der Gesellschaft erhalten die Mitglieder des Centers eine anteilsmässige Rückzahlung der bereits geleisteten Mitgliederbeiträge. Bei einem Verkauf der Gesellschaft gehen Rechte und Pflichten der Mitglieder an die neue Besitzerschaft über.
Artikel 12: Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Vitalhaus AG.
Wettingen, 1. Januar 2021
Vitalhaus AG